Aufgaben und Ziele
Der Zweck des Vereines ist es, das urbane Wildtiermanagement und die mit der Ausübung der Jagd im sogenannten „befriedeten Bezirk“ (Stadtjagd) verbundenen Tätigkeiten und Aufgaben zu fördern, zu entwickeln und dabei die Belange des Tier-, Wildtier und insbesondere des Artenschutzes unter besonderer Berücksichtigung der Biodiversität, der Jagdwissenschaft sowie dem Naturschutz zu dienen.
Gleichbedeutend soll den Bedürfnissen von Bürgerinnen und Bürgern im Umgang mit Wildtieren im Siedlungsraum Rechnung getragen werden. Insbesondere für das berechtigte Interesse des Schutzes des Eigentums vor Schäden, sowie bei Beeinträchtigungen der Gesundheit und des Wohlbefindens der Bürger durch Wildtiere, die in den unmittelbaren Lebensraum von Menschen vorkommen oder sich dort ausbreiten, sollen Konzepte und konkrete Lösungsvorschläge erarbeitet und bereitgestellt werden. Der Verband erarbeitet und entwickelt dazu empfohlene Vorgehensweisen für die konkrete Arbeit der Wildtiermanager sowie Leitlinien für die Aus- und Weiterbildung der Stadtjägerinnen und Stadtjäger. Diese Leitlinien sollen insbesondere auf die Förderung von öffentlicher Sicherheit, Ruhe und Ordnung, sowie das sozialadäquate, professionelle Verhalten der Wildtiermanager ausgerichtet sein.
Diese Zwecke werden insbesondere verwirklicht durch die Förderung
1. des Tier-, Arten-, und Naturschutzes durch Aufklärung und Prävention, insbesondere durch eine tierschutzgerechte Jagd und Hege. Die Hege schliesst Maßnahmen zur Regulierung von einzelnen Tierarten auf ein verträgliches und konfliktarmes Niveau ein. Die Vermeidung von Tierseuchen durch präventive und aktive Umsetzung des Wildtiermanagements im urbanen Raum, die Lösung von Mensch-Wildtier-Konflikten sowie die Vermeidung von Nachteilen und Schäden durch lokal hohe Wildtierpopulationen sind zentrale Arbeitsfelder der Verbandsarbeit.
2. des jagdlichen Schießwesens für Stadtjägerinnen und Stadtjäger, unter Berücksichtigungen der besonderen Herausforderungen für den Schusswaffeneinsatz im befriedeten Bezirk.
3. der Qualitätssicherung der Ausbildung und Fortbildung sowie der Prüfung der Stadtjägerinnen und Stadtjäger, durch Entwicklung eines einheitlichen Ausbildungsplanes für alle anerkannten Ausbildungsstätten sowie ein einheitliches, von der Ausbildung unabhängiges Prüfungswesen nach klar definierten Prüfungsanforderungen.
4. der Öffentlichkeitsarbeit und der Aufklärung natürlicher und juristischer Personen, Firmen und öffentlichen Institutionen,
5. von Wissenschaft und Forschung durch Anregungen und Hingabe zweckgebundener Mittel im Rahmen gesetzlicher und fiskalischer Reglungen, sowie die Beteiligung an Forschungs- und Monitoringprojekten.
6. der Entwicklung von Leitlinien und der praktischen Umsetzung der gesetzlichen Regelungen in Bezug auf die Jagdausübung und Populationskontrolle in befriedeten Bezirken.
7. der Vernetzung und des Austausches aller Akteure die ihren Tätigkeitsschwerpunkt im Bereich des urbanen Wildtiermanagements verortet haben.
8. der Mitwirkung und Einflussnahme durch Lehrveranstaltungen und Mitwirkung in der öffentlichen politischen Diskussion zur Normenfindung und Herausarbeitung von neuen Konzepten, Handlungsempfehlungen zur Jagd allgemein und insbesondere für das urbane Wildtiermanagement.
sowie durch Zusammenarbeit mit den jeweiligen Landesverbänden im Bereich des Jagdwesens, der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer, der Land- und Forstwirtschaft, der Falknerei, der Fischerei, des Natur-, Umwelt- und Tierschutzes, sowie mit den Behörden für öffentliche Sicherheit und Ordnung (BOS) und durch Beratung von Regierung, Parlament, Behörden und Kommunalverwaltungen in Fragen des urbanen Wildtiermanagement, des Waffenrechts, des Natur-, Umwelt, Arten- und Tierschutzes sowie der Mitgliedsvereine und deren Mitglieder.
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